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   VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15   

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VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15 (https://dejure.org/2016,48963)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.08.2016 - 21 K 3827/15 (https://dejure.org/2016,48963)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. August 2016 - 21 K 3827/15 (https://dejure.org/2016,48963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge in Form der Übernahme von Kosten für die Inanspruchnahme eines Steuerberaters; Angemessener Auszugleich oder Milderung der Folgen der Schädigung; Selbstständige Anspruchsgrundlage auf Sonderfürsorge

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 12 A 254/08

    Antrag auf Zulassung einer Berufung bzgl. eines Anspruchs auf Gewährung einer

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Hierbei handelt es sich um eine selbstständige Anspruchsgrundlage auf Sonderfürsorge, welche neben den in § 25b Abs. 1 BVG ausdrücklich genannten Leistungen eine eigene Leistung darstellt, vgl. dazu, dass es sich bei der Regelung des § 27e BVG um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt BVerwG, Urteil vom 11. November 1978 - 5 C 19/77 -, juris, Rn. 11, sowie dazu, dass es sich bei den Steuerberatungskosten um einen für einen Sonderfürsorgeberechtigten anerkennungsfähigen Bedarf handelt auch VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 2 K 14/06 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2003 - 12 A 254/08 -, juris.

    Dies hat auch bereits das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Ergebnis so gesehen, indem es ohne weitere Begründung ausgeführt hat, dass die Beschäftigung einer Schreibkraft insoweit offensichtlich nicht ausreicht, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris, Rn. 13.

    OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris, Rn. 5.

    Die Kleiderverschleißzulage, die Führzulage und der Ehegattenzuschlag sind bereits deshalb nicht anzurechnen, weil sie gewährt werden, um einen besonderen Bedarf zu decken, VG Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 2 K 14/06 -, juris, Rn. 20, in der Sache nicht beanstandet durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris.

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Bei der Grundrente und der Schwerstbeschädigtenzulage handelt es sich um Leistungen eigener Art, so BVerfG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 -, juris, Rn. 55.

    Soweit die Grundrente und die Schwerstbeschädigtenzulage daneben auch mit einer materiellen Komponente verbunden sind, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 37/91 , juris, Rn. ; BVerfG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 -, juris, Rn. 55, führt dies nicht dazu, dass sie zur Deckung eines konkret bezifferbaren Bedarfs einzusetzen sind.

    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass sich die immaterielle Komponente nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts wegen der kontinuierlichen Erweiterung der Versorgungsleistung seit Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes wesentlich verstärkt hat und ihr eine wesentliche Bedeutung zukommt, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 -, juris, Rn 55 ff.; BSG, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R -, juris.

  • VG Aachen, 21.11.2007 - 2 K 14/06

    Anspruch auf Gewährung einer Kriegsopferfürsorgeleistung eines anerkannten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Hierbei handelt es sich um eine selbstständige Anspruchsgrundlage auf Sonderfürsorge, welche neben den in § 25b Abs. 1 BVG ausdrücklich genannten Leistungen eine eigene Leistung darstellt, vgl. dazu, dass es sich bei der Regelung des § 27e BVG um eine eigenständige Anspruchsgrundlage handelt BVerwG, Urteil vom 11. November 1978 - 5 C 19/77 -, juris, Rn. 11, sowie dazu, dass es sich bei den Steuerberatungskosten um einen für einen Sonderfürsorgeberechtigten anerkennungsfähigen Bedarf handelt auch VG Aachen, Urteil vom 21. November 2007 - 2 K 14/06 -, juris, bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2003 - 12 A 254/08 -, juris.

    Die Kleiderverschleißzulage, die Führzulage und der Ehegattenzuschlag sind bereits deshalb nicht anzurechnen, weil sie gewährt werden, um einen besonderen Bedarf zu decken, VG Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 2 K 14/06 -, juris, Rn. 20, in der Sache nicht beanstandet durch OVG NRW, Beschluss vom 5. März 2009 - 12 A 254/08 -, juris.

    Auch die erhöhte Pflegezulage ist hierzu nicht einzusetzen, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 37/91 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 2 K 14/06 -, juris, Rn. 20.

  • BSG, 11.12.1992 - 9a RV 37/91

    Pflegzulage - Kosten - Dritte

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Soweit die Grundrente und die Schwerstbeschädigtenzulage daneben auch mit einer materiellen Komponente verbunden sind, vgl. BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 37/91 , juris, Rn. ; BVerfG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96, 1 BvR 1659/96 -, juris, Rn. 55, führt dies nicht dazu, dass sie zur Deckung eines konkret bezifferbaren Bedarfs einzusetzen sind.

    Auch die erhöhte Pflegezulage ist hierzu nicht einzusetzen, vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. Dezember 1992 - 9a RV 37/91 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 21. November 2011 - 2 K 14/06 -, juris, Rn. 20.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Überdies dürfte sich der Anspruch des Klägers insoweit auch aus dem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ergeben, weil der Beklagte insoweit eine nach der Konzeption der Kriegsopferfürsorgeleistungen grundsätzlich unzulässige Verfahrensweise vorgegeben und den Kläger insoweit unrichtig beraten hat, vgl. zum sozialrechtlichen Wiederherstellungsanspruch beispielhaft BSG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 RJ 23/95 -, juris.
  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 7.94

    Kfz-Betriebskostenbeihilfe

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Kennzeichnend für eine Pauschale ist regelmäßig insbesondere, dass diese ohne Nachweis gewährt wird, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 5 C 7/94 -, juris, Rn. 20.
  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 41.92

    Versorgungsrecht - Kriegsopferfürsorge - Vererblichkeit von Ansprüchen -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Auch die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs ausgerichtet und werden nicht für die Vergangenheit - nachträglich - gewährt, so die ständige Rechtsprechung vgl. beispielhaft vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • BVerwG, 25.11.1996 - 5 PKH 32.96

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwaltes -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Auch die Leistungen der Kriegsopferfürsorge sind auf die Deckung eines gegenwärtigen Bedarfs ausgerichtet und werden nicht für die Vergangenheit - nachträglich - gewährt, so die ständige Rechtsprechung vgl. beispielhaft vgl. BVerwG, Urteil vom 29. September 1994 - 5 C 41/92 -, NVwZ-RR 1995, 676 und 25. November 1996 - 5 PKH 32/96 -, juris.
  • BSG, 12.06.2003 - B 9 V 2/02 R

    Zahlung der Schwerstbeschädigtenzulage im Beitrittsgebiet ohne Absenkung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Insoweit ist zu berücksichtigen, dass sich die immaterielle Komponente nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts wegen der kontinuierlichen Erweiterung der Versorgungsleistung seit Inkrafttreten des Bundesversorgungsgesetzes wesentlich verstärkt hat und ihr eine wesentliche Bedeutung zukommt, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. März 2000 - 1 BvR 284/96 -, juris, Rn 55 ff.; BSG, Urteil vom 12. Juni 2003 - B 9 V 2/02 R -, juris.
  • BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 19.77

    Erholungsfürsorge, Sonderfürsorge Anschaffung eines der Erholung dienenden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 3827/15
    Ein nach § 27e BVG anzuerkennender Bedarf ist danach anzunehmen, wenn dieser durch den Schädigungszustand veranlasst ist, der die Sonderfürsorgeberechtigung begründet, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 1978 - V C 19.77 -, juris, Rn. 14.
  • VG Düsseldorf, 19.08.2016 - 21 K 4274/16

    Bewilligung von Leistungen der Kriegsopferfürsorge; Übernahme von Kosten für die

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